Wer an die Wärme darf

Unter dem Vorwand von Sparmassnahmen, knüpft der Kanton Bern Gelder für Sozialleistungen vermehrt an rassistische Ausschlusskriterien. So soll die Stadt Bern Plätze in Notschlafstellen ab diesem Winter nur noch abhängig vom Aufenthaltsstatus vergeben dürfen.

Die strukturelle Bekämpfung der Ursachen von Obdachlosigkeit ist in der Schweiz auf keiner Ebene der Politik ein benanntes Ziel, geschweige denn Priorität. Notschlafstellen adressieren somit lediglich die Folgen von Verdrängung und funktionieren als temporäres letztes Auffangnetz. Das ist aus systemkritischer Sicht bescheiden, kann jedoch gerade im Winter Personen vom Tod auf der Gasse bewahren. In der Stadt Bern gibt es knapp 130 ganzjährige Notschlafplätze. Die betreibenden Institutionen sind grösstenteils voll oder überbelegt. Seit COVID verdoppelte sich die Anzahl obdachloser Personen in Bern gemäss Berichten der Stadtverwaltung. Dunkelziffer nicht eingerechnet. Ein Grossteil dieser Plätze ist auf längerfristige Aufenthalte ausgelegt und somit dauerhaft belegt, so wie die Betten der FINTA-Notschlafstellen oder des Passantenheims.

Über die Wintermonate betreibt die Heilsarmee seit 2024 zusätzlich die Notunterkunft Tiefenau, auch NUT genannt, mit 20 Betten. Die meisten Personen, welche aktuell kurzfristig ein warmes Bett suchen, werden an die NUT verwiesen. Ihr Angebot ist rudimentär; sie öffnet um 22 Uhr, um sieben Uhr morgens müssen die Leute draussen sein. Es gibt Duschen und Waschmöglichkeiten, Verpflegung oder WLAN hingegen nicht. Eine Übernachtung kostete fünf Franken. Wer diese auftreiben kann und sich an grundsätzliche Regeln wie Gewalt- und Konsumverzicht hält, hatte bis 2025 Anrecht auf ein Bett.

Doch mittlerweile hat Pierre Alain Schnegg (SVP) neue Regelungen aufgestellt. Die Finanzierung der meisten Notschlafstellen läuft über den Kanton und somit ist auch die Stadt Bern von kantonalen Entscheiden abhängig. Schnegg ist Vorsteher der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons und kann deshalb die Bedingungen festlegen, unter welchen kantonale Gelder für den Betrieb von Notschlafstellen werden. Diesbezüglich hat er 2025 für alle zukünftigen Verträge neue Regelung festgelegt und sie ist zum kotzen: «Die Aufnahme von Personen ohne legalen Aufenthalt in der Schweiz ist auf begründete Einzelfälle (beispielsweise in lebensbedrohlichen Situationen) und auf sehr kurze Aufenthalte von in der Regel einer Nacht zu beschränken.» 

Die neue Bestimmung etabliert eine rassistische Abstufung des «universellen» Rechtes auf Schutz in Notsituationen. Eine illegalisierte Person muss künftig kurz vor dem Tod sein, um ein Bett zu bekommen. Abgesehen davon, dass Menschen in lebensbedrohlichen Situationen in medizinische Betreuung und nicht in Notunterkünfte ohne geschultes Personal gehören – wie genau sieht eine Lebensbedrohung aus, die sich durch eine Nacht in der Notschlafstelle erübrigen wird? Und wird Pierre Alain Schnegg die Verantwortung für die Triage übernehmen und entscheiden, ob eine Person lebensbedroht genug ist, um drinnen schlafen zu dürfen?

2025 liefen die meisten Verträge zwischen der Stadt und den Berner Notschlafstellen dieses Jahr aus, weshalb neue Verträge mitsamt der neuen Regelung vom Stadtrat abgesegnet werden mussten. Die Debatte zum Thema gab Einblick in weitverbreitete rassistische Verharmlosungen der Realitäten von Menschen, die auf Notunterkünfte angewiesen sind. Die Hauptargumente, mit welchen Schneggs Abbau des Sozialstaates gestützt wurden, bezogen sich darauf, dass die Angebote bis anhin von «falschen» Personen genutzt wurden. Alexander Feuz, ebenfalls SVP, faselte bei Schweiz-aktuell sichtlich stimuliert, dass es tatsächlich so sei, «…dass diese Leute mehrere Tage, manchmal sogar Wochen in den Notschlafstellen verweilen!». Welch eine realitätsfremde Aussage. Wohl kaum weiss Feuz, wie es sein muss, beispielsweise in einer psychotischen Phase oder mit Lungenentzündung im Winter in einem fremden Land in einer Notunterkunft zu schlafen, anstatt draussen ohne geeignete Kleider zu frieren und eventuell noch verprügelt zu werden. Hier wird verschwenderisch mit dem Begriff Notsituation umgegangen, meinten Politiker*innen bis weit in die sogenannte Mitte. Und: Die Berner Notschlafstellen seien zu Zweitwohnsitzen von Asylsuchenden verkommen.  Linke Politiker*innen des Stadtrats protestierten zwar gegen die neuen Regelungen, doch die Verträge wurden schlussendlich umfänglich vom Stadtrat genehmigt – die Alternative wäre gewesen, dass der Kanton die Finanzierung und somit den Betrieb blockiert hätte. Dass Kanton und Stadt Bern sich mehrheitlich dafür entschieden haben, ist ein Zeugnis systematischer rassistischer Entmenschlichung, die sich nun offensichtlich auch auf die Notschlafplätze ausdehnt.

Offen bleibt die Frage, ob und wie die Regelung in den Institutionen umgesetzt wird - insbesondere, weil sie nicht weiter spezifiziert, was als lebensbedrohlich gilt. In der Praxis gäbe es also möglicherweise Auslegungsspielraum. David Hunziker, der Leiter der Notschlafstelle Passantenheim, kommunizierte im November, dass seine Institution weiterhin allen Personen in Not Obdach gewähren wird und verwies auf Artikel 12 der Bundesverfassung, welche das Recht auf Hilfe in Notlagen definiert. Auch rechtlich ist die neue kantonale Regelung somit fragwürdig, doch leider ist es wahrscheinlich, dass in der Praxis trotzdem eher geringe Risiken eingegangen werden. Denn der politische Druck steigt und Regelverstösse könnten womöglich die weitere Auflösung der ohnehin schon minimalen Angebote zur Folge haben. So wird die rassistische Trennlinie auf allen Ebenen als kleineres Übel in Kauf genommen. Auch das ist white supremacy. Wie viele Menschen wohl bereits abgewiesen wurden, weil sie den falschen oder keinen Ausweis hatten? Wie viele werden folgen und was passiert mit ihnen? Der Kanton nimmt in Kauf, dass sie in den Strassen Berns sterben.