Inhaltswarnung: Häusliche, sexualisierte und
geschlechterspezifische Gewalt

Seit die Istanbul-Konvention in der Schweiz in Kraft getreten ist, sollte die Schweizer Regierung Massnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und Mädchen ergreifen. Wo die Umsetzung heute steht und warum die Ressourcen lange nicht ausreichen, um effektiven Schutz vor patriarchaler Gewalt zu gewährleisten.
Im Dezember 2025 stimmten National- und Ständerat über das Bundesbudget 2026 ab. Dazu gehörte auch der Budgetposten zum «Schutz vor Gewalt gegen Frauen». Das Budget zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sollte dabei um eine Million aufgestockt werden. Insgesamt sollten dem Bund fürs Jahr 2026 für diesen Budgetposten 8.2 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Aber der Nationalrat lehnte die Aufstockung am 8. Dezember ab.
Daraufhin mobilisierten die SP-Nationalrätinnen Tamara Funiciello und Anna Rosenwasser in Rekordtempo mittels Social Media die Massen: Am Abend des 9. Dezembers, also bereits des darauffolgenden Tages, protestierten mehrere hundert Menschen auf dem Bundesplatz gegen den Entscheid des Nationalrates. Knapp eine halbe Million unterschrieb eine spontan lancierte Online-Petition. Parallel dazu wurden die Mailkonten der Parlamentarier*innen mit empörten Appellen geflutet.
Am nächsten Tag dann stimmte der Ständerat der zusätzlichen Million zu – was klar als Reaktion auf den gesellschaftlichen Aufschrei zu werten war. Eine Woche später gab schliesslich auch der Nationalrat klein bei – in der erneuten Abstimmung stimmte eine deutliche Mehrheit für die Genehmigung der zusätzlichen Million zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.
Ein Hoffnungsschimmer
Zweifelsohne kann dieser Bundeshauskrimi als Erfolg für die feministische Sache verbucht werden. Doch gäbe es etwas zu feiern, hätte der Nationalrat von Beginn an die Million in der ersten Abstimmung bewilligt? Vermutlich nicht. Denn patriarchale Gewalt ist allgegenwärtig – die allermeisten FINTA*(Frauen, inter-, nonbinäre, trans-, agender- Personen) waren in ihrem Leben schon einmal von sexualisierter, häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen oder werden es einmal sein.
So sollte es doch als alarmierendes Zeichen gewertet werden, dass eine Mehrheit des Nationalrates anfänglich gegen diese Million stimmen konnte. Darunter waren übrigens auch Politiker*innen, die sich als sozialpolitisch progressiv geben. Von rechter Seite wurden indes die zivilgesellschaftlichen Proteste belächelt, sie verhöhnten den grossen Aufschrei um wenig Geld. In einem Punkt haben sie aber recht - eine Million ist fürs Bundesbudget ein geringer Betrag. In der Umsetzung der Istanbul-Konvention kann dieser jedoch einen entscheidenden Unterschied machen.
Die wahre Errungenschaft der Aktion liegt nicht in der Höhe des Geldbetrags, sondern im deutlichen Zeichen, das am Abend des 9. Dezembers gesetzt wurde. Die Protestierenden haben klarge macht: Der feministische Kampf ist stark und laut und wird nicht schweigen, wenn die Rechte von FINTA* angegriffen werden. Es besteht auch Hoffnung, dass dieser Budgetposten im Zuge künftiger Sparmassnahmen nicht so leichtfertig angetastet werden möge.
Es geht um Menschenrechte
An einem kalten Novembertag klebt eine kleine Gruppe Aktivist*innen drei Ziffern ans Gitter der Lorrainebrücke: 142. Die geplante Notfallnummer der Opferhilfe, an die sich gewaltbetroffene Menschen in der Schweiz 24/7 wenden können sollen. Potenziell sollte die Nummer Leben retten. Und längst in Betrieb sein. Doch das Projekt wird immer weiter herausgezögert, die politische Priorität scheint zu fehlen. Die Aktion apelliert damit an die Verantwortlichen, und kann zugleich als Andenken an diejenigen FINTA* gelesen werden, die die Nummer in der versäumten Zeit so dringend gebraucht hätten. Die Zahl am Brückengitter ist bereits am nächsten Tag wieder verschwunden.
Die dreistellige zentrale Telefonnummer der Opferhilfe ist eine von vielen Massnahmen, die im Kontext der Umsetzung der Istanbul-Konvention veranlasst wurde. Die Istanbul-Konvention ist ein menschenrechtliches Abkommen des Europarates zur «Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt». Mit der Ratifizierung 2018 verpflichtete sich die Schweiz dazu, aktiv, präventiv und nachhaltig gegen häusliche, sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt (in diesem Artikel auch als «patriarchale Gewalt» zusammengefasst) vorzugehen und (potenziell) betroffene Personen vor diesen Formen der Gewalt aktiv zu schützen und zu unterstützen.
Verantwortlich für die Umsetzung in der Schweiz ist das Eidgenössische Büro für die Gleich-stellung von Frau und Mann (EBG). Das EBG hat bereits verschiedene Massnahmen in den Bereichen Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie (Weiter-) Bildung von Fachperson umgesetzt. Gleichzeitig hat sich während der letzten Jahre aber auch gezeigt: Die Ressourcen reichen nicht aus. Verschiedene Massnahmen mussten aus finanziellen Gründen eingestellt werden, inklusivere und grossflächigere Projekte konnten weder angedacht noch umgesetzt werden.
Ni una menos - eure Politik reicht nicht aus!
Auf gesetzlicher Ebene wurden als Resultat langjähriger politischer Kämpfe kleine Fortschritte betreffend der Ziele der Istanbul-Konvention erreicht. Besonders hervorgehoben wird dabei gerne die Revision des Sexualstrafrechts, die 2024 um- gesetzt wurde. Der Tatbestand der Vergewaltigung ist seither inklusiver formuliert und folgt einer «Nein heisst nein»-Logik. Das heisst leider auch, dass keine «Ja heisst ja»-Logik erwirkt werden konnte, also die Notwendigkeit, dass die Personen, die miteinander Sex haben, aktiv ihre Zustimmung geben. Parlamentarische Kompromisskultur fällt in diesem Falle zulasten der schutzbedürftigen Personen aus.
Die Zahl der Anzeigen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung ist seit der Einführung des revidierten Sexualstrafrechts gestiegen. Ein mögliches Zeichen, dass weniger Tatpersonen komplett ungeschoren davonkommen. Trotzdem bleibt auch jetzt die Beweislast auf Seite der betroffenen Person(en). Fehlende Zustimmung juristisch nachzuweisen, bleibt sehr schwierig. Viele betroffene Personen verzichten deshalb weiterhin auf Anzeigen. Expert*innen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Ausserdem: Eine höhere Anzahl von Anzeigen mag für eine niederschwelligere Justiz sprechen, gleichzeitig macht sie aber auch sichtbar, wie hoch das Risiko für sexualisierte Gewalt (insbesondere für FINTA*-Personen) ist.
Auch abseits der sexualisierten Gewalt sind die Zahlen von Straftaten im Bereich der patriarchalen Gewalt sehr hoch - so wurden beispielsweise 2024 über 21‘000 Fälle häuslicher Gewalt registriert. Die extremste Form der häuslichen Gewalt und auch der Gewalt gegen Frauen* sind Femizide, und die Zahl derer war in der Schweiz noch nie so hoch wie in den letzten Jahren. Obwohl Femizide in der Schweiz nicht von offizieller Seite erfasst werden (weil eine rechtliche Definition fehlt), verzeichnet das Projekt Stop Femizid allein im Jahr 2025 über 20 vollendete und rund 10 versuchte Femizide in der Schweiz.
Die horrenden Zahlen an Straftaten der patriarchalen Gewalt sind nur die Spitze des Eisbergs. Gemäss dem Netzwerk Istanbul Konvention gibt es in der Umsetzung der Istanbul-Konvention massive Lücken. In ihrem unabhängigen Zwischenbericht bewerten die über 100 NGOs und andere zivilgesellschaftliche Akteur*innen die Schweiz in der Umsetzung der Istanbul-Konvention mit der Note 3 – ungenügend. Mängel gibt es laut dem Netzwerk viele. Ein wieder- kehrendes Thema ist beispielsweise die fehlende Intersektionalität von Massnahmen. Wie die NGO Brava auf ihrer Webseite schreibt, prägen neben Geschlecht auch «Diskriminierung aufgrund von Alter, Sexualität, Be_Hinderung, race, Körper oder anderen Faktoren die Gewalterfahrung zusätzlich». Dennoch sind viele staatliche und zivilgesellschaftliche Schutz- und Unterstützungsangebote im Bereich der Istanbul-Konvention für besonders marginalisierte und intersektional diskriminierte FINTA* nicht nutzbar. Das kann etwa an sprachlichen Hürden oder physischen Barrieren liegen.
Die NGOs machen ausserdem auf grosse kantonale Unterschiede und einen markanten Stadt-Land Graben aufmerksam. Auch die mangelhafte Finanzierung wichtiger Angebote ist ein prominenter Sorgenpunkt: Viele wichtige Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote werden von NGOs oder anderen nicht-staatlichen Akteur*innen getragen, beispielsweise das Angebot der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), das Beratung und Opferschutz im Bereich Sexarbeit und Menschenhandel anbietet. Da gerade marginalisierte Menschen nicht-staatlichen Angeboten häufig mehr vertrauen, ist es sicher auch gut, dass nicht alle Aufgaben in der Umsetzung der Istanbul-Konvention staatlich sind. Dennoch bleibt der Staat in der Verantwortung - und wenn Aufgaben ausgelagert werden, sollten sie nachhaltig und hinreichend finanziert werden.
Kein Schutz ohne Schutzplätze
Femizide entstehen niemals in einem luftleeren Raum. In den allermeisten Fällen sind sie die Endstufe einer Gewaltspirale, der betroffene Personen über längere Zeit ausgesetzt sind. Um derartige, Gewaltspiralen zu durchbrechen braucht es Orte, an die Betroffene möglichst einfach und schnell hingehen können. Dazu gehören insbesondere Mädchen- und Frauenhäuser mit ausreichenden Kapazitäten. Laut einer offiziellen Statistik gibt es in der deutschsprachigen Schweiz knapp 5 Bet- ten pro 100‘000 Einwohner*innen, und diese sind in einigen Regionen sehr schwer zu erreichen. In der Westschweiz und im Tessin ist die Zahl etwa doppelt so hoch, und doch ist sie weit vom Zielwert des GREVIO-Kommittees, das die Umsetzung der Istanbul Konvention evaluiert, entfernt – dieses erachtet 1 Bett pro 10‘000 Einwhoner*innen als angemessen. Da bestehende Mädchen- und Frauenhäuser in den letzten Jahren oft überbelegt
waren, mussten immer wieder Notlösungen gefunden werden; Betroffene wurden beispielsweise in Hotels untergebracht. Diese können unter keinen Umständen die hohen Sicherheitsanforderungen von Frauenhäusern erreichen.
Daneben gibt es für FINTA*, die zwischenzeitlich oder permanent keinen festen Wohnsitz haben, kaum passende Angebote, obwohl diese Gruppe besonderen Risiken patriarchaler Gewalt ausgesetzt ist. Warum?
Parlamente als Fähnchen im Wind
Zweifelsfrei ist die Istanbul-Konvention realpolitisch derzeit das wichtigste Instrument zur Bekämpfung von patriarchaler Gewalt, es braucht dafür aber das nötige Geld. Deshalb sind politische Botschaften, wie sie am 9. Dezember 2025 von hunderttausenden Menschen gesendet wurden, durchaus von Bedeutung. Durch die Budget-Debatte im Dezember wurde
aber auch klar: Parlamentarische Entscheide sind instabil. Auch der Schutz vor patriarchaler Gewalt hängt letztlich vom Goodwill parlamentarischer Politiker*innen ab. Die Zukunft ist ungewiss. Der weltweite Backlash gegen (queer)-feministische Anliegen, die rechte Instrumentalisierung des Be- griffs «woke» als de-legitimierender Kampfbegriff und die gesellschaftliche Rückkehr zu «traditionellen», also patriarchalen Rollenbildern verheissen nichts Gutes. In einem patriarchalen System kann nicht darauf vertraut werden, dass die Entscheidungsträger*innen Diskriminierung und patriarchale Gewalt weiter bekämpfen wollen.
Die parlamentarischen Gelder und Mass- nahmen zur Prävention und Bekämpfung von patriarchaler Gewalt, sind damit extrem unsicher. Am Ende bleibt es deshalb die Aufgabe des queer-feministischen Kampfes, niemals zu schweigen und gegen alle diskriminierenden und hegemonialen Strukturen gezielt, wütend und radikal zu kämpfen. Dazu gehört auch, bereits er-
kämpfte Errungenschaften des queer-feministischen Kampfes zu verteidigen. Das kann Hand in Hand gehen mit parlamentarischen Reformen, die beispielsweise eine umfangreichere und inklusivere Umsetzung der Istanbul-Konvention bewirken. Doch es wäre fahrlässig, sich allein auf parlamentarische Entscheidungen zu verlassen.
In diesem Sinne: Raus zum 8. März!

